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Technik, die älteren Menschen und Angehörigen hilft

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Pflegehilfsmittel

Medikamentenerinnerung, digitale Pflegehilfen und technische Pflegehilfsmittel – und was die Pflegekasse davon bezahlt.

1 Ratgeber zu „Pflegehilfsmittel“

Pflegehilfsmittel: Unterstützung, die die Pflegekasse bezahlt

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause – für den Menschen, der gepflegt wird, und für alle, die helfen. Dazu gehören Dinge des täglichen Bedarfs wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, aber auch technische Hilfen wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Viele Familien wissen gar nicht, dass die Pflegekasse dafür schon ab Pflegegrad 1 Geld gibt.

Auf senioren-klar geht es vor allem um Technik, die den Pflegealltag einfacher macht: Medikamentenspender, digitale Pflegehilfen und Geräte, die Sicherheit geben. In unseren Ratgebern stellen wir diese Hilfen vor. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie außerdem einen ausführlichen Überblick: welche Pflegehilfsmittel es gibt, was die Pflegekasse zahlt und wie Sie sie Schritt für Schritt beantragen.

Ratgeber Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Alles Wichtige verständlich erklärt

Was sind Pflegehilfsmittel, wie viel zahlt die Pflegekasse und wie kommen Sie an die Leistungen? Hier finden Sie die Antworten – kurz und klar (Stand: Oktober 2026).

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet zwei Gruppen:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Produkte, die nach kurzer Zeit verbraucht sind.

  • Einmalhandschuhe, Desinfektion
  • Bettschutzeinlagen, Mundschutz
Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett mit Seitengitter und Hausnotruf

Technische Pflegehilfsmittel

Geräte, die länger genutzt werden – oft als Leihgabe.

  • Pflegebett, Lagerungshilfen
  • Hausnotruf

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel – wo ist der Unterschied?

Die Begriffe klingen ähnlich, gehören aber zu verschiedenen Kassen. Hilfsmittel wie Rollator, Hörgerät oder Rollstuhl verordnet der Arzt, bezahlt wird über die Krankenkasse. Pflegehilfsmittel dagegen unterstützen die Pflege selbst und kommen von der Pflegekasse – ganz ohne Rezept. Manche Produkte, etwa Inkontinenzartikel, können je nach Situation zur einen oder anderen Gruppe gehören. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden – von Angehörigen, einem Pflegedienst oder beiden. Es spielt keine Rolle, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen. Auch Menschen in betreuten Wohnformen, die ihren Haushalt selbst führen, können Pflegehilfsmittel erhalten. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt zuerst einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse. Danach kommt ein Gutachter zum Hausbesuch.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat

42 €pro Monat

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat – ohne Zuzahlung. Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause.

Was gehört dazu? Typisch sind Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge und saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Viele Familien nutzen eine monatliche „Pflegebox“: Ein Anbieter schickt die Produkte jeden Monat nach Hause und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie können die Zusammenstellung meist jederzeit ändern.

Sie müssen aber keine Box nehmen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es auch in Apotheken und Sanitätshäusern, die mit der Pflegekasse abrechnen. Kaufen Sie selbst ein, erstatten manche Pflegekassen die Kosten gegen Quittung – klären Sie das unbedingt vorher.

Technische Pflegehilfsmittel: Was die Pflegekasse übernimmt

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte, die über lange Zeit helfen. Typische Beispiele sind:

  • Pflegebett mit verstellbarer Höhe – das schont den Rücken der Pflegenden.
  • Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck, rund um die Uhr.
  • Lagerungshilfen wie Kissen und Rollen gegen Druckstellen.
  • Hilfen zur Körperpflege, etwa ein Kopfwaschbecken für das Bett.

Gemeinsam ist ihnen: Sie sollen die Pflege leichter machen und die Selbstständigkeit erhalten. Die Pflegekasse stellt sie häufig leihweise zur Verfügung. Wird ein Gerät gekauft, zahlen Erwachsene in der Regel 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Bei Leihgaben fällt die Zuzahlung meist weg.

Beim Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse seit April 2026 bis zu 27 Euro im Monat. Mehr dazu im Bereich Hausnotruf.

Pflegehilfsmittel beantragen: So gehen Sie vor

Pflegehilfsmittel beantragen: Pflegegrad, Antrag an die Pflegekasse, Genehmigung, Lieferung nach Hause
  1. PflegegradVoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad – schon Pflegegrad 1 reicht.
  2. AntragStellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen das.
  3. GenehmigungDie Pflegekasse prüft den Antrag und gibt Bescheid.
  4. LieferungDie Pflegehilfsmittel kommen nach Hause, oft jeden Monat.

Eine ärztliche Verordnung ist für Pflegehilfsmittel nicht nötig. Es hilft aber, wenn Pflegedienst oder Pflegeberatung den Bedarf bestätigen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln lohnt ein kurzer Satz, wofür Sie das Gerät brauchen.

Digitale Pflegehilfen und Technik

Pflege wird zunehmend digital. Für sogenannte digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – geprüfte Apps, die zum Beispiel beim Gedächtnistraining oder bei der Sturzvorbeugung helfen – sieht die Pflegeversicherung laut Bundesgesundheitsministerium bis zu 40 Euro im Monat vor. Dazu kommen bis zu 30 Euro für Unterstützung durch ambulante Pflegedienste bei der Nutzung. Welche Apps anerkannt sind, steht im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Auch ohne Zuschuss erleichtern Medikamentenspender mit Erinnerungston, Sensoren oder Tablets den Pflegealltag. Mehr dazu in unseren Ratgebern Medikamentenspender und Smart Home.

Tipps für Angehörige

  • Nutzen Sie die 42 Euro jeden Monat – das Geld verfällt sonst.
  • Wählen Sie Produkte, die wirklich gebraucht werden, statt einer starren Standardbox.
  • Fragen Sie bei der Pflegeberatung oder im Pflegestützpunkt nach weiteren Leistungen.
  • Bewahren Sie Bescheide der Pflegekasse an einem festen Ort auf.

Tipp: Haben Sie gerade erst einen Pflegegrad bekommen? Beantragen Sie Pflegehilfsmittel und Hausnotruf direkt zusammen. So sind Sie von Anfang an gut ausgestattet.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?

Nein. Die Pflegekasse zahlt das Geld nicht bar aus. Sie übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu dieser Grenze – meist rechnet der Anbieter direkt mit ihr ab.

Gibt es eine Liste der Pflegehilfsmittel?

Ja. Der GKV-Spitzenverband führt ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dort stehen alle Produktgruppen, die die Pflegekasse übernehmen kann.

Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?

Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen. Ein kurzes Schreiben genügt. Begründen Sie, warum Sie das Pflegehilfsmittel brauchen – eine Stellungnahme vom Pflegedienst oder Arzt hilft dabei.

Bekomme ich Pflegehilfsmittel auch im Pflegeheim?

Nein, die 42 Euro gelten nur für die Pflege zu Hause. Im Pflegeheim stellt in der Regel die Einrichtung die nötigen Pflegemittel bereit.